Rechtsprechung
BVerwG, 16.03.1992 - 9 B 260.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer religiösen Verfolgung - Annahme einer spezifisch asylrechtlichen Gefährdungslage - Klima allgemeiner moralischer, religiöser und gesellschaftlicher Verachtung
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 24.02.1988 - II E 6195/86
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88
- BVerwG, 11.11.1991 - 9 B 260.91
- BVerwG, 16.03.1992 - 9 B 260.91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1992 - 9 B 260.91
Somit vertritt das Berufungsgericht im Ergebnis keinen Rechtsstandpunkt, der von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur mittelbaren Gruppenverfolgung (vgl. z.B. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139) abweicht.Die Beschwerde meint weiter, das Berufungsgericht weiche von der Entscheidung vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - (…a.a.O. S. 143) insoweit ab, als dort für die Annahme einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung vorausgesetzt werde, daß mit ihr eigene staatliche Ziele durchgesetzt werden sollten und diese - offen oder verdeckt - von eigenen staatlichen Organen oder, vom Staat berufenen oder autorisierten Kräften durchgesetzt würden.
- BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90
Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1992 - 9 B 260.91
Der Bundesbeauftragte meint zunächst, das Berufungsgericht weiche mit seiner Auffassung, daß die Gruppe der Jeziden in der Türkei in ihrer Gesamtheit einer dem türkischen Staat zurechenbaren religiösen Verfolgung unterliege, im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AslyVfG Nr. 146) ab, weil es unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216) die Meinung vertrete, es gebe neben den Formen der Einzel- und Gruppenverfolgung eine dritte Kategorie asylrechtlicher Verfolgungsbetroffenheit.Soweit es daneben auch darauf abgehoben hat, daß sich Jeziden wegen ihrer Religion grundsätzlich der Verachtung durch die moslemische Bevölkerung ausgesetzt sähen und auch sonst diskriminiert würden, entspricht dies ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in der angeführten Entscheidung vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - (…a.a.O.) ausgeführt hat, daß ein Klima allgemeiner moralischer, religiöser und gesellschaftlicher Verachtung ein gewichtiges Indiz für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung darstellt.
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerwG, 16.03.1992 - 9 B 260.91
Der Bundesbeauftragte meint zunächst, das Berufungsgericht weiche mit seiner Auffassung, daß die Gruppe der Jeziden in der Türkei in ihrer Gesamtheit einer dem türkischen Staat zurechenbaren religiösen Verfolgung unterliege, im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AslyVfG Nr. 146) ab, weil es unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216) die Meinung vertrete, es gebe neben den Formen der Einzel- und Gruppenverfolgung eine dritte Kategorie asylrechtlicher Verfolgungsbetroffenheit. - BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Streitwertfestsetzung im Asylverfahren
Auszug aus BVerwG, 16.03.1992 - 9 B 260.91
Die schließlich als grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufgeworfene Rechtsfrage, ob - wie vom Verwaltungsgerichtshof angenommen - die Gerichte auch in den am 1. Januar 1991 anhängigen "Altfällen" gehalten sind, nicht nur über das Asylbegehren, sondern auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu entscheiden, ist inzwischen durch das Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - im bejahenden Sinne geklärt worden. - BVerwG, 09.02.1987 - 9 B 18.87
Streitwert - Asylklagen - Revision - Sachverhaltswürdigung - Beweiswürdigung
Auszug aus BVerwG, 16.03.1992 - 9 B 260.91
Dabei erschien es angemessen, den Streitwert hinsichtlich des Verfahrensteils, der die Anerkennung der Kläger als Asylberechtigte betrifft, unter Berücksichtigung der nach dem Beschluß vom 9. Februar 1987 - BVerwG 9 B 18.87 - (Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 12) vorzunehmenden Degression auf 14.000 DM und hinsichtlich des Verfahrensteils, der die Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG betrifft, mit der Hälfte dieses Betrags, nämlich 7.000 DM anzusetzen, so daß sich ein Gesamtstreitwert von 21.000 DM ergibt.
- BVerwG, 27.03.1992 - 9 B 263.91
Verfolgung der Jeziden in der Türkei - Mittelbare staatliche Verfolgung der …
Es wird insoweit Bezug genommen auf die in den Parallelverfahren BVerwG 9 B 260.91, BVerwG 9 B 261.91, BVerwG 9 B 262.91 und BVerwG 9 B 264.91 ergangenen Beschlüsse vom 16. März 1992.